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Bismillah, das ist der Anbeginn alles Guten
Seite (75-81):

Erste Hinsicht: Wie wir im Dreizehnten Funken des Einunddreißigsten Briefes bewiesen haben, hat bei allgemeinen Problemen eine Leugnung keinen Wert und wohl gar keine Beweiskraft. Zum Beispiel: Wenn zu Beginn des Heiligen Monats Ramadan zwei ungebildete Menschen über den neuen Mond das Zeugnis ablegen, ihn gesehen zu haben, Tausende ehrenwerter und gebildeter Menschen aber dies leugnen und sagen: »Wir haben ihn nicht gesehen«, so hat deren Leugnung keinen Wert und keine Kraft. Denn dort, wo es sich darum handelt, etwas zu beweisen, bekräftigt ein Zeugnis das andere; sie stützen einander und führen einen Konsens herbei.

Bei einer Leugnung aber besteht zwischen einem Menschen und tausend Leuten kein Unterschied. Jeder von ihnen spricht für sich selbst und bleibt allein. Denn der, welcher etwas beweist, blickt um sich und urteilt der Natur der Sache entsprechend. Zum Beispiel: wie oben angeführt, ist da einer, der sagt: »Der Mond steht am Himmel.« Sein Kollege deutet auf ihn mit dem Finger. Die beiden tun sich zusammen und bestärken einander.

Wer dagegen etwas leugnen, etwas abstreiten will, der urteilt nicht in Anbetracht der Dinge und kann es auch gar nicht. Denn es ist ein bekannter Grundsatz, dass ich »eine Verneinung, die sich nicht auf mich selbst beschränkt oder nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, nicht beweisen kann«

Zum Beispiel: Wenn ich beweise, dass es irgend etwas auf der Welt gibt, während ein anderer behauptet, dass es dies nicht gibt, so kann ich dessen Existenz leicht mit einem Indizium beweisen, während der andere, sie zu leugnen, d.h. dessen Nichtvorhandensein zu beweisen, die ganze Welt danach durchsuchen, durchkämmen muss, sie mir zu zeigen, ja sogar in der Vergangenheit an allen Ecken danach Ausschau halten muss. Erst dann kann er sagen: »So etwas gibt es nicht, hat es niemals gegeben.«

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